Willkommen bei der Entsorgung. Auf dieser Seite können Sie sich erste Eindrücke über mein Leistungsspektrum machen.
Entsorgung fast aller Abfälle
Das Leistungsspektrum umfasst die Entsorgung fast aller Abfälle – mit Ausnahme von radiaktiven und Sprengstoffen. Von A wie Altpapier bis Z wie Zytostatika. Nur eine effiziente Entsorgungslogistik sichert die Optimierung der betrieblichen Arbeitsabläufe. Ob den ordinären Bauschuttcontainer oder hochwertige Metall- und Kunststoffsorten; bei mir erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Abfallcontainer bis 36 m³
Gestellung von Absetzcontainern von 3 – 10 m³, Abrollcontainer von 10 – 36 m³, Umleerbehälter von 1,1 – 5 m³, Spanringdeckel- und Spundlochfässer von 30 – 200 l, Sonderabfallbehälter ASP und ASF (für feste / pastöse und flüssige Abfälle), Euroboxen für Elektronikschrott, Aluminium-Transportboxen für Leuchtstoffröhren.
Sonderabfall
Die Entsorgung von Sonderabfällen (besonders überwachungsbedürftige Abfälle) schließt das s. g. Nachweisverfahren ein. D. h., für jede Entsorgung erhalten Sie einen s. g. Übernahmeschein; der dokumentiert die ordnungsgemäße Verbringung Ihrer sich entledigten Sonderabfälle. Sonderabfälle, ob fest, flüssig oder pastös, sie alle müssen in speziellen Behältern (Fässer / ASP / ASF / Euroboxen / Umleerbehälter / Container) transportiert werden. Auch ist für die Entsorgung von Sonderabfällen ein s. g. SEN (Sammelentsorgungsnachweis) oder EN (Entsorgungsnachweis) zwingend erforderlich. Das Deklarieren, Sortieren, Klassifizieren und Verpacken Ihrer Sonderabfälle kann in Ihrem Lager vor Ort durch qualifiziertes Personal erfolgen. So wird die erforderliche Rechtssicherheit und die lückenlose Nachweisführung gegenüber Behörden gewährleistet.
Aktenvernichtung
Hochsensible Informationsträger wie z. B. Kontoauszüge, Aktiendepots, Personalakten, Dokumentationen aus F & E, Patientenakten, Disketten, CDs, Datenbänder, Videokassetten oder auch Festplatten, Mikrofiche oder Scheckkarten etc. verlangen besondere und hochprofessionelle Behandlung. Bei der Akten- und Datenträgervernichtung findet das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) Anwendung. Für die Sammlung vor Ort / den Transport stelle ich Ihnen verschiedenste Behältersystem zur Verfügung. Aluminium-Sicherheitsbehälter mit 240 l Volumen bis hin zum 28 m³ Abrollcontainer (gedeckelt und abschließbar) – dauerhaft oder für eine einmalige Entsorgung. Die Datenträger werden in einer speziellen Sicherheitsanlage gem. DIN 66399 ordnungemäß vernichtet. Über die Vernichtung der Datenträger wird ein Vernichtungszertifikat ausgestellt.
Entsorgungskonzepte
Abfallvermeidung hat oberste Priorität! Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzt schreibt die Vermeidung vor der Verwertung und der Beseitigung von Abfällen vor. Gesetzeskonforme Entsorgung – faire Preise. Bevor ich Ihren Abfall entsorge oder eine Dienstleistung erbringe, erhalten Sie etwas von mir: eine individuelle Beratung als Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie erfahren, was mit Ihrem Abfall passiert und Sie kennen die Kosten.
Archivräumungen
Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen existieren die unterschiedlichsten Gesetze und Verordnungen; hier nur ein kleiner Auszug: HGB (Handelsgesetzbuch) EStG, KStG, GewStG (Steuerrecht) AktG (Aktiengesetz) Banken- und Versicherungsgesetz usw. Nach Ablauf dieser Fristen können diese Unterlagen vernichtet werden. Hierfür stelle ich Ihnen – speziell für die Akten- und Datenträgervernichtung entwickelten – Behälter in den verschiedensten Größen zur Verfügung. Und wenn Sie es wünschen, beladen meine - dem Bundesdatenschutz verpflichteten – Mitarbeiter die Behälter.
Entrümpelungen
Ein Haus wird vererbt; das Mobiliar steht auch noch da. Der Mietnomade hat sich verabschiedet, der Müll durfte nicht mit. Sie benötigen Platz im Keller oder auf dem Dachboden. Sie planen eine Zwangsräumung. U. a. arbeite ich für Gerichtsvollzieher, Ämter und Wohnungsverwalter. Hier kommt es immer wieder zu „normalen Räumungen“ oder s. g. Zwangsräumungen mit Türöffnung. Für diese Fälle stelle ich geeignete Abfallcontainer incl. Personal zur Verfügung. In der Regel werden die Wohnungen / Häuser besenrein übergeben. Um die geräumte Immobilie dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen zu können, führe ich auf Wunsch des Eigentümers auch Renovierungsarbeiten durch.
Dichtigkeitsüberprüfungen & Wartungen
Der ordnungsgemäße Betrieb einer Fett- und / oder Ölabscheideranlage entsprechend den Normen DIN 1999-100 bzw. DIN 4040-100 sowie dem WHG erfordert - neben der regelmäßigen Leerung der Fettabscheideranlage / Leerung nach Verschmutzungsgrad der Ölabscheideranlage - auch die regelmäßige Wartungs- und Dichtigkeitsüberprüfung der gesamten Anlage. Diese Inspektionen beinhalten die Überprüfung von Bemessung, Funktion und Dichtigkeit der Anlage.
Entleerung und Reinigung der Anlage
Entsorgung aller Rückstände
Kanaluntersuchung mit Kamera
Wiederbefüllung, Funktions- und Dichtigkeitsprüfung